Partizipationspolitik auf Augenhöhe

Partizipationspolitik auf Augenhöhe

Parteitag in Nordrhein-Westfalen: Macht Grün einen Unterschied? — Bildnachweise

Parteien haben die Verantwortung, Migrant/innen als Akteur/innen im demokratischen System wahrzunehmen. Welche Bundesländer bemühen sich um eine inklusivere Gesellschaft? Und wo liegen die "grünen Akzente"?

Weltweite Migrationsbewegungen tragen dazu bei, dass europäische Gesellschaften noch heterogener werden. Politische Parteien spielen im Prozess der Teilhabe und Repräsentation der diversen und diverser werdenden Bevölkerung eine Schlüsselrolle. Bislang sind alle Parteien in Deutschland noch weit davon entfernt, die Vielfalt der Gesellschaft in ihren eigenen Reihen abzubilden. Politiker/innen mit Migrationshintergrund sind auf allen Ebenen unterrepräsentiert. Schönwälder und Kolleg/innen sprechen hier von Repräsentationsdefiziten und Diskriminierungsprofilen in den repräsentativen Kerninstitutionen (Wahlen, Parteien, Parlamente).[1]

Als gesellschaftliche Organisationen, die Mandate der legislativen und exekutiven Gewalt besetzen, haben politische Parteien die Verantwortung, Migrant/innen als Akteur/innen im demokratischen System wahrzunehmen, Partizipationsmöglichkeiten zu schaffen und nicht zuletzt die gesellschaftliche Vielfalt in ihren eigenen Strukturen widerzuspiegeln. Zurzeit wächst die Kluft zwischen den Repräsentierten und den Repräsentant/innen. Welche Faktoren und Kriterien für eine erfolgreiche Laufbahn innerhalb einer Partei von Bedeutung sind, bleiben oft unnachvollziehbar. Die politischen Parteien sind als ein Teil der Gesellschaft keine diskriminierungsfreien Räume, was die Partizipation in Parteien schwierig machen kann. Wenn langfristig die soziale Kohäsion im demokratischen System aufrechterhalten werden soll, müssen Menschen mit Migrationshintergrund viel offensiver in die Strukturen des demokratischen Systems einbezogen werden, als dies derzeit der Fall ist.[2] Dies verlangt, entschlossen die strukturellen Barrieren, die ihrer Teilhabe am demokratischen Geschehen im Weg stehen, abzubauen.

(Freilich gibt es keine homogene Gruppe „der“ Menschen mit Migrationshintergrund. Auch sind nicht alle Menschen mit Migrationshintergrund gleichermaßen von diskriminierenden Ausschlussmechanismen betroffen. In der Praxis – davon bleiben politische Parteien nicht verschont – werden die Menschen diskriminiert, die rassifiziert und als „Migrant/innen“ markiert (migrantisiert) werden. Ob die Personen oder ihre Familien migriert sind und ob sie sich selbst als Migrant/innen sehen oder nicht, ist für die Diskriminierungspraxis irrelevant.)

Eckpunkte einer guten Landespolitik für die politische Partizipation von migrantisierten Menschen

In der FES-Studie „Integration ist (auch) Ländersache!" [3] wird die Notwendigkeit formuliert, politisch verbindliche Integrationskonzepte zu entwickeln (S. 5). Landesregierungen können durch Bereitstellung von Ressourcen und Netzwerken systematisch die Strukturen in den Kommunen für eine bedarfsorientierte und nachhaltige „Integrationspolitik“ schaffen bzw. stärken (von Förderprogrammen bis hin zu Gesetzen) (S. 6). Ein wichtiges Qualitätskriterium ist hierbei, dass sie im Dialog mit Menschen mit Migrationsbiographie ausgehandelt werden.

Die Errichtung von Institutionen, die für Integration zuständig sind, macht dabei allein noch keine erfolgreiche Integrationspolitik aus, sendet aber positive Signale und gibt die Richtung vor, dass dem Thema besondere Aufmerksamkeit zukommt .

Ein Werkzeug zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte ist die gesetzliche Verankerung der Migrant/innen-Vertretung auf Landes- und kommunaler Ebene (wie z.B. Integrationsbeauftragte, Landesintegrationsräte, kommunale Integrationsbeiräte). Landespolitiken müssen sich dabei offensiv beim Abbau von Barrieren für die Partizipation von Migrant/innen zeigen und für ihre Repräsentation sorgen.

Der Beitrag von Migrant/innenselbstorganisationen (MSO) für Integration und Teilhabe ist hinlänglich bekannt. In der Studie „Kooperationen mit Migrantenorganisationen“, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Auftrag gegeben wurde, heißt es: Die MSO werden „heute mehr und mehr als „zivilgesellschaftliche Partner“ angesehen, deren Potential verstärkt genutzt und gefördert werden soll“ (S. 3). Ihre ehrenamtlichen Dienstleistungen sind vielfältig: Sie übersetzen beispielsweise Dokumente, dolmetschen, begleiten Menschen zu Ämtern, sie fungieren als Anwält/innen und Mittler/innen, bieten Sprachkurse und Rechtsberatungen an. MSO müssen verstärkt anerkannt, strukturell und finanziell gefördert werden.

Die Landesregierungen haben eine Vorbildfunktion bei der Etablierung einer „Willkommenskultur“ und beim Selbstverständnis als einer kulturell heterogenen Mehrheits- und „Ankunftsgesellschaft“. Ihre Rhetorik und Praxis hat Auswirkungen darauf, wie sich die Zivilgesellschaft (Vereine, Verbände, Stiftungen etc.) interkulturell öffnet. Die Landesregierungen sollten hier ihre Verantwortung erkennen. Um in Vielfalt mit Respekt und auf Augenhöhe leben zu können, müssen jegliche Formen der Diskriminierungen erkannt, problematisiert und abgebaut werden. Nur so kann zur Chancengerechtigkeit beigetragen werden. Daher sollten Landesregierungen eine Antidiskriminierungspolitik verankern und Antidiskriminierungsstellen, die mit Kompetenzen und Druckmitteln ausgestattet sind, schaffen.

Die Bundesländer haben zudem Spielräume in der Durchführung der Einbürgerungsgesetze. Für eine erfolgreiche Integrationspolitik ist entscheidend, diese Spielräume im Sinne der Betroffenen auszulegen.

Im Folgenden befrage ich einige Bundesländer daraufhin, inwiefern die hier aufgeführten Kriterien und/oder andere Bemühungen in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft dort vorzufinden sind. Gute Praxisbeispiele werden im Folgenden verbunden mit der Frage nach „grünen Akzenten“ skizziert.

Nordrhein-Westfalen

Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 13. Mai 2012 mündete in die Rot-Grüne Regierungskoalition. Davor regierten die beiden Parteien in einer Minderheitenkoalition. NRW baut auf einer guten Tradition parteiübergreifender Integrationspolitik auf, die auf die Stärkung der Kommunen und der MSO ausgerichtet ist.

„In Nordrhein-Westfalen ist es uns gelungen, ganzheitlich über Ressortgrenzen hinweg die Integrationspolitik zu gestalten und systematisch anzulegen“, betont die Schulministerin Sylvia Löhrmann (Bündnis 90/Die Grünen). Im Januar 2012 wurde das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration einstimmig verabschiedet (außer Berlin hat bisher kein anderes Bundesland ein solches Gesetz). Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrats NRW, bestätigt, dass der Landesintegrationsrat an der Entstehung des Gesetzes aktiv beteiligt war und die Belange der Migrant/innen dort platzieren konnte. Darunter fällt z.B. „die Förderung und die Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit“ (§ 2). Mit der Verabschiedung des Gesetzes werden die kommunalen Integrationsräte und Integrationsausschüsse als Vertreter der Migrant/innen auf Landesebene gesetzlich verankert und ihre finanzielle Zuwendung abgesichert (§ 10). Diesem Rat wurden mehr Rechte eingeräumt, wie z.B. das Anhörungsrecht bei der Beratung von Gesetzen, die sich mit „Integrationsfragen“ beschäftigen.

Auf Grundlage des Landesgesetzes entstehen aktuell die Kommunalen Integrationszentren (KI), die in den Kreisen und kreisfreien Städten gegründet werden. KI sollen die kommunalen Integrationsarbeit unterstützen, Transparenz über Angebote und Nachfrage per Bestands- und Bedarfsanalysen schaffen, „integrationsrelevante“ Akteur/innen in Verwaltung, freien Trägerschaften und MSO vernetzen, Bildungspartnerschaften sicher stellen sowie für interkulturelle Qualifizierung von staatlichen Einrichtungen sorgen. In welcher Gestalt diese Ziele erreicht werden, ist nach zwei Jahren noch nicht umfänglich zu beurteilen. Die Prozessevaluation ist im Programm vorgesehen.

Die Landesregierung will die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung voranbringen, indem der nicht-weiße Anteil der dort Beschäftigten erhöht wird. Von 30 Beschäftigten der landesweiten Koordinierungsstelle der KI haben derzeit neun einen Migrationshintergrund. Allerdings haben nur 12 Prozent der Mitarbeiter/innen der Landesverwaltung haben einen Migrationshintergrund, was gerademal der Hälfte ihres Bevölkerungsanteils entspricht.

Um die Einbürgerungszahlen zu erhöhen, wurden im Rahmen einer Kampagne „optionspflichtige“ Jugendliche in einem Schreiben der Regierung gebeten, deutsche Staatsbürger/innen zu bleiben. Der Landesintegrationsrat fordert daneben seit ca. einer Dekade das kommunale Wahlrecht für alle.

NRW hat als erstes Land ein eigenes Förderprogramm zur Stärkung der MSO (PDF) eingeführt. Bei dessen konkreter Umsetzung entsteht zwischen Land und Landesintegrationsrat offenbar durchaus auch Aushandlungsbedarf – der Vorsitzende des Landesintegrationsrates Keltek verweist auf Debatten um Abhängigkeitsverhältnisse in den Förderstrukturen und eine durchaus anzutreffenden Konzentration auf vermeintliche ,Defizite‘ und,Schwächen‘ der Migrant/innen anstatt auf Vielfalt und Abbau von behindernden Strukturen. Insgesamt erkennt der Landesintegrationsrat die Errungenschaften in NRW an. „Wir sind den anderen Bundesländern mindestens 20 Jahre voraus bezüglich der Inklusion und Anerkennung von Migrant/innen“, betont Keltek.

Das Land NRW hat im bundesweiten Vergleich die stärksten institutionellen und kulturellen Angebote für eine Partizipationspolitik, die zu mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit beitragen – wenn auch hier die Wir-Ihr-Rhetorik durchaus noch anzutreffen ist.

Berlin

Am 18. September 2011 löste eine Große Koalition aus SPD und CDU die SPD/ Linke-Regierung ab. Bereits unter der Rot-Roten Landesregierung wurde das Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration im Dezember 2010 in Kraft gesetzt mit dem „Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu geben und gleichzeitig jede Benachteiligung auszuschließen“ (§ 1). Der Stadtstaat Berlin hat hiermit das erste Landesgesetz zur Integration aufgesetzt. Diverse Instrumente, die durch das Gesetz ein erhöhtes politisches Gewicht erlangen, werde ich im Folgenden beleuchten.

„Interkulturelle Öffnung“ der Verwaltungen ist ein fester Bestandteil des Gesetzes (§ 4). Hierbei geht es sowohl um die anteilsmäßige Repräsentation der Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung als auch um den „Erwerb von und Weiterbildung in interkultureller Kompetenz“. Dr. Susanna Kahlefeld, Sprecherin für Partizipation und Gleichbehandlung von Migrant/innen für die Grüne Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, kritisiert jedoch: „Verwaltungen und vor allem Jobcenter sind noch weit entfernt von jeglicher Willkommenskultur. Da fehlt der Wille, das von oben wirklich durchzusetzen“.

Zur Stärkung der Partizipation von Migrant/innen ist der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen geschaffen worden, der den Senat „in allen Fragen der Integrationspolitik berät und unterstützt“ (§ 6). Stimmberechtigte Mitglieder des Landesbeirats sind u.a. „Vertreter/innen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund“, die Integrationssenatorin, Integrationsbeauftrage von Berlin und Verbände der freien Wohlfahrtspflege. „Ein Manko bei der Zusammensetzung des Landesbeirats ist, dass muslimische Verbände keinen eigenen Sitz haben wie Kirchenvertreter/innen und sich nur über die Wahl der Migrant/innenverteter/innen beteiligen können. Somit kommt es zu einer Konkurrenz zwischen ‚Muslimen‘ und ‚Migrant/innen‘“, so Nuran Yiğit, Vorstandsmitglied des Migrationsrates Berlin-Brandenburg e.V. (MRBB).

Yiğit bestätigt, dass MSOs bei Ausgestaltung von Gesetzen und Inhalten ernsthaft angehört werden: „Bei der Beratung des Partizipations- und Integrationsgesetzes wurden wir auch als Migrationsrat sehr stark vom Senat zu Rate gezogen. Den Landesaktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung haben wir zudem aus der zivilgesellschaftlichen Perspektive komplett koordiniert und geschrieben“. Die Kehrseite der Medaille ist die fehlende Strukturförderung der MSOs, die sich bisher über viele einzelne Projektanträge und Förderungen finanzieren, durch die jedoch keine Kontinuität gesichert werden kann. „Viele Migrantenvereine bieten Beratung zu Aufenthaltsregelungen, Bildung, Rechtsstaats, soziale Themen, Suchtberatung und weitere Dienstleistungen -Ausfüllen von Anträgen bis hin zur Übersetzung- an; hier ist eine Strukturförderung unumgänglich“, so Yiğit. Um der Intransparenz bei der Mittelvergabe entgegenzuwirken, hat die Grüne Fraktion eine Fachgesprächsreihe ins Leben gerufen, um u.a. gemeinsam mit den MSOs Impulse für neue Richtlinien der Fördermittelvergabe zu erarbeiten.

Die Einführung eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes und einer Antidiskriminierungsstelle gehört zu weiteren Eckpfeilern einer guten Landespolitik im Hinblick auf „Integration“. Diesbezüglich ist der Senat zögerlich. Der Migrationsrat fordert die Verabschiedung solch eines Gesetzes mit eigenem Budget und einer Beauftragten für Antidiskriminierung, wofür sich Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls einsetzen. Am 26. November 2015 hat die Grüne Fraktion bereits den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes im Abgeordnetenhaus zur Diskussion eingereicht.

In Berlin wurden bereits gute Weichen für eine erfolgreiche Förderung der Partizipation und „Integration“ von Menschen mit Migrationshintergrund gestellt - auch ohne Grüne Regierungsbeteiligung. Doch die Grünen in der Opposition verweisen darauf, dass die Berliner Integrationspolitik noch einige Baustellen aufzuweisen hat, und formulieren Vorschläge: die interkulturelle Öffnung der Verwaltung top-down, Volksbegehren für Menschen ohne deutschen Pass, „ernsthafte“ Gespräche mit den MSOs über Förderungskriterien, regelmäßige Bedarfsabfragen und Strukturförderung der MSOs sowie die menschenwürdige Versorgung und Unterbringung als auch Partizipation am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Fluchterfahrung. Ein kritischer Blick gilt dabei auch der eigenen Partei.

Die Abgeordnete Susanna Kahlefeld gibt zu: „Auch in meiner Partei gibt es unbewusste Ausschlussmechanismen, weshalb Migrant/innen in einigen Gremien unterrepräsentiert sind. Auch wir haben als Partei keine ,Willkommenskultur‘“. Auch die Grünen stehen vor der Aufgabe, „interkulturelle Öffnung“ als Organisation zu leben und Diversity in ihren eigenen Strukturen widerzuspiegeln. Aus diesem Grund hat sich vor ungefähr drei Jahren das Netzwerk Bunt-Grün gebildet. Die vorrangigen Ziele dieser Gruppe sind es, neue – aber auch ältere - Mitglieder of Color zu empowern, zur politischen Partizipation und zur Verantwortung von Ämtern zu ermutigen und Rückzugsraum bei Diskriminierungserfahrung zu bieten.

Baden-Württemberg

Die Landtagswahl vom 27. März 2011 brachte eine Grün-Rote Koalition an die Regierung. „Für uns ist die Einmischung der Bürgerinnen und Bürger eine Bereicherung. Wir wollen mit ihnen im Dialog regieren und eine neue Politik des Gehörtwerdens praktizieren“, heißt es im Koalitionsvertrag.

Inwiefern trifft dieser Anspruch auf Realität? Das Bundesland hat ein Integrationsministerium eingerichtet. Damit wird ein positives Zeichen gesetzt. Die zwei Themenbereiche, wofür sich die Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) am meisten stark macht, sind zum einen die Lockerung der rigiden Einbürgerungsbestimmungen und zum anderen das Landesanerkennungsgesetz, das die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen regelt. Erfolge konnten auch erzielt werden: 2011 hat sich die Zahl der Einbürgerungen um rund 11, 2012 um etwa 15 Prozentpunkte erhöht. Diese Entwicklung ist zunächst erfreulich, da die Zahl der Menschen, die sich durch das aktive Wahlrecht ins politische Geschehen beteiligen können, gestiegen ist. Sie sagen allerdings nichts darüber aus, ob sich faktisch die politische Teilhabe erhöht hat. Mit der Einbürgerung ist noch lange nicht eine inklusive Integrationspolitik erreicht – Diskriminierung betrifft auch Menschen mit dem deutschen Pass

Daniel Lede Abal, der integrationspolitische Sprecher der Grünen Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sieht das ähnlich: „Unter kultureller Integration verstehe ich die politische Partizipation und Repräsentation in der Verwaltung. Diesbezüglich hinkt Baden-Württemberg noch deutlich hinterher. Von den 138 Landtagabgeordneten haben nur vier Personen einen Migrationshintergrund. Das spiegelt in keiner Hinsicht die Vielfalt der Kommunen wider. In einigen Städten beläuft sich der Migrationsanteil auf 25 %, - in manchen Städten wie Mannheim sogar auf 40 %. Vier Abgeordnete stellen unter diesen Umständen einen verschwindend geringen Anteil dar. In den Gemeinderäten sieht es nicht anders aus“. (vgl. Studie Vielfalt sucht Rat). „In meiner Partei besteht ein Bewusstsein dafür, dass der Gemeinderat nicht das ausschließliche Abbild der deutschen Obergesellschaft sein darf“, so Abal.

Einen wichtigen Handlungsbedarf sieht Abal in der sofortigen Einführung eines Partizipations- und Teilhabegesetzes für Migrant/innen und fordert, „dass die Migrant/innen entsprechend ihres Anteils in den Gemeinderäten, (Rundfunk-, Eltern-) Beiräten vertreten werden“. Auch versprechen die Grünen, sich für die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle einzusetzen.

Niedersachsen

In Niedersachsen löste die Rot-Grüne Koalition am 19. Februar 2013 die CDU-FDP-Koalition ab. Das Besondere in Niedersachsen ist, dass unter der Grünen Regierungsbeteiligung nicht mehr von „Integrationspolitik“ die Rede ist, sondern von „Politik für Migration und Teilhabe“. Wie in NRW wird auch in Niedersachsen dieses Politikfeld als eine Querschnittsaufgabe verstanden - ressortübergreifend. Verdeutlicht wird, dass „Integration“ keine Einbahnstraße ist und nicht nur Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Mit dem Fokus auf Teilhabe wird ein positiver Akzent gesetzt; es geht nicht um „Defizite“ von Individuen, sondern um ihre Teilhabechancen.

Filiz Polat, Sprecherin für Migration und Flüchtlinge der Grünen Fraktion im niedersächsischen Landtag, berichtet: „Wir haben Strukturen, ähnlich wie die KI in NRW in Niedersachsen aufgebaut. Flächendeckend gibt es in fast allen 55 kreisfreien Landkreisen und Städten Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe. Somit bringen wir zum Ausdruck, dass wir die Förderung von Partizipation und Teilhabe als eine staatliche Aufgabe verstehen. Über das Netzwerk der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN) sitzen alle kommunalen Akteur/innen, die an Migrations- und Teilhabeprozessen beteiligt sind, an einem gemeinsamen Tisch. Insbesondere die Beteiligung der Zuwanderer/innen bzw. MSOs an diesem Prozess ist von ganz großer Bedeutung“.

Dass die Rot-Grüne Regierung an einer erhöhten Beteiligung der Betroffenen interessiert ist, zeigt die Gründung der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe: „Wir sind das erste Bundesland mit dieser Kommission auf der Landesebene. Sie fungiert als beratender Ausschuss des Landtages; ihre Ausgestaltung ist in der Geschäftsordnung des Landestages verankert. Alle Anträge, die wir im Landtag in Bezug auf Migration beschließen, werden in der Kommission mitberaten. In die Kommission werden Vertreter/innen der MSOs, jeder Fraktion, der Roma und Sinti, aus Wissenschaft und Forschung und der Wohlfahrtsverbände sowie ein/e kommunale/r Integrationsbeauftragte/r vom Landtag einstimmig ernannt. Durch die Rot-Grüne Mehrheit im Parlament hat diese Kommission ein höheres Mitspracherecht bekommen. Ihr Beschluss kann nicht mehr durch ein Votum eines einzelnen Kommissionsmitglieds gekippt werden. Die CDU setzt sich weiterhin für das Einstimmigkeitsprinzip ein“.

Die Grünen konnten die institutionelle Förderung der MSOs durchsetzen und somit ihnen die angemessene Wertschätzung ein Stückweit entgegenbringen: „Wenn die Professionalisierung, wie z.B. die aktive Teilnahme als Expertinnen und Experten in zahlreichen Beiräten, zunimmt, muss auch die Strukturförderung gesichert werden“, so Polat. Abdou Ouedraogo, Vorsitzender des Niedersächsischen Integrationsrates, bestätigt zufrieden die finanzielle Absicherung der MSOs.

Die Rot-Grüne Landesregierung hat verschiedene Diskriminierungsformen auf der Agenda – wie etwa antiziganistische Ressentiments, die in der letzten Zeit rapide gestiegen sind. Die Regierung handelt momentan mit Roma und Sinti Gemeinden einen Staatsvertrag aus, mit dem Ziel, ihre anerkannten Minderheitenrechte staatlich zu fördern. Darunter fallen die Förderung der Antiziganismus-Forschung sowie der Schutz ihrer Sprache.

Auch Niedersachsen bemüht sich um die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung, die mit u.a. „vermehrter Einstellungen von Menschen mit Migrationshintergrund“, „Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Beschäftigten“ sowie „chancengleichem Zugang von Menschen mit eigener oder familiärer Migrationsbiographie zu Arbeitsplätzen des öffentlichen Dienstes“ einhergehen soll. „Ein aktiver Öffnungsprozess bei den Grünen selbst ist allerdings weniger vorhanden. Was die Bekleidung der Ämter angeht, ist die Konkurrenz sehr hoch. Da wird Diversity ganz schnell vergessen. Leider fehlt es in unserer Partei an einer Anerkennungskultur“, beklagt sich Polat.

Sie hat schon vor Jahren erkannt, dass die Partizipation, Sichtbarkeit und Repräsentation sehr stark von Netzwerken in der Partei abhängt, weshalb sie das Netzwerk „Yeşiliz“ („Wir sind Grün“) initiiert hat. „Unser Ziel ist es, unsere Partei attraktiver für Menschen mit Migrationshintergrund zu gestalten. Wir motivieren Migrant/innen, bei den Wahlen, z.B. zum Landesvorstand, zu kandidieren. Wir bereiten die Person auf die Wahl vor, organisieren Mehrheiten und setzen uns für ihre erfolgreiche Wahl ein. Wir konnten in den letzten 15 Jahren den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in den Parteigremien und Beiräten aktiv erhöhen. Ich selbst bemühe mich auch sehr um mehr Durchlässigkeit. Ich biete Praktika und Hospitationen für Menschen aus dem Netzwerk an, damit sie netzwerken, sich bekannter machen und dabei die Prozesse besser verstehen“, erklärt Polat.

Die Bemühung in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft ist groß. Ouedraogo weist im Gegenzug auf Bereiche hin, in denen migrantisierte Menschen nach wie vor auf Barrieren stoßen: geringe Erwerbstätigkeitsquote sowie kleine Teilhabechancen im Bildungssystem von Menschen mit Migrationshintergrund im Vergleich zu Menschen ohne eine Migrationsgeschichte. Hinzu kommt noch eine zu geringe Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund in der politischen Landschaft. Interessant ist auch, dass die Landesregierung eine „Präventionsstelle Salafismus“ hat, jedoch kein entsprechendes Instrumentarium gegen rechtextremistische Radikalisierung. In Zeiten der sogenannten „Pegida“ stellt sich die Frage, welche Signale solch eine Politik sendet, nämlich der konstruierten Bedrohung seitens einer religiösen Minderheit, die freilich mit Stigmatisierungen einhergeht und auf friedliche Muslime übertragen wird.

In Niedersachsen scheint der Weg für bessere Teilhabe- und Partizipationschancen für migrantisierte Menschen eingeschlagen worden zu sein. Aber von „Handfestem“ wie ein „Integrationsgesetz“ oder ein „Antidiskriminierungsgesetz“ sieht die Landesregierung noch ab und scheint in der Hinsicht keine mutigeren Schritte zu wagen als ihre Vorgängerin.

Fazit: Grün ist besser, aber noch nicht gut genug

Bündnis 90/Die Grünen ist die erste Partei, die die Themen „Migration“, „Integration“ und „Teilhabe“ auf ihre Agenda gesetzt hat: Sie waren die Vorreiterin bei der Einbindung von Politiker/innen mit Migrationsgeschichte. Außerdem haben sie u.a. die Reformierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes durchgesetzt, wonach der Erwerb der Staatsbürgerschaft nunmehr nicht an jus sanguinis, sondern an jus soli gebunden ist; eine erhebliche Verbesserung im Hinblick auf Teilhabe, Zugehörigkeit und Partizipation! Die grünen Errungenschaften haben für andere Parteien den Weg dafür geebnet, Migrationsthemen mehr in den politischen Mainstream zu rücken.

So gibt es in den verschiedenen Bundesländern Bewegung in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft mit mehr Teilhabechancen für migrantisierte Menschen. Grüne Regierungsbeteiligung kann sich positiv auf die Partizipationspolitik auswirken – wie in NRW und Niedersachsen. Allerdings betreten neue Landesregierungen keine leeren Rechtsräume; die Praxis eines Bundeslandes ändert sich nicht schlagartig mit dem Regierungswechsel, wie wir das z.B. anhand der auch unter Grün-Rot noch rigiden Auslegung von Aufenthaltsgesetzen in Baden-Württemberg beobachten können. Bündnis 90/Die Grünen scheinen im Hinblick auf die Partizipation von und Rechte für Minderheiten wohlwollender zu sein. Aber die Wir-Ihr-Rhetorik, die „Migrant/innen“ in die Bringschuld drängt, ist auch bei den Grünen nicht überwunden.

Was sich durch alle Bundesländer wie ein roter Faden durchzieht, ist die Forderung der Grünen nach interkultureller Öffnung der Verwaltung - ohne allerdings selbst bereits für eine angemessene Repräsentation der migrantisierten Menschen innerhalb der eigenen Parteistrukturen gesorgt zu haben. Für ihre Glaubwürdigkeit wäre der Partei zu empfehlen, den Blick nach innen zu richten, das Diversity-Konzept – ehrlich gemeint – selbst zu internalisieren und strukturelle Ausschlussmechanismen in den Vordergrund ihrer Teilhabepolitik zu rücken. Die Grünen haben dank ihrer Pionierarbeit einen Vertrauensvorschuss bei den migrantisierten Communitys. Darauf haben sie sich auch lange genug ausgeruht. Damit Grün wieder einen Unterschied macht, dürfen die Grünen diese Ressource nicht aus der Hand geben, sondern müssen erneut grüne, progressive Akzente setzen.

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[1] Schönwälder, K.; Sinanoglu, C.; Volkert, D. (2011): Vielfalt sucht Rat. Ratsmitglieder mit Migrationshintergrund in deutschen Großstädten. Eine Studie des Max-Planck-Instituts zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften. Hrsg. Heinrich-Böll-Stiftung, gefördert durch die Stiftung Mercator.

[2] CJD Hamburg+Eutin (2014): Diversity in Political Parties´Programmes, Organisation and Representation. European Union. Hamburg, S.6

[3] Gesemann, F.; Roth, R. (2014). Integration ist (auch) Ländersache! Schritte zur politischen Inklusion von Migrantinnen und Migranten in den Bundesländern. Friedrich-Ebert-Stiftung (Hg.). Forum Berlin.

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