KommMit! Städte und Gemeinden grün gestalten

KommMit! Städte und Gemeinden grün gestalten

03. Dez. 2014
Heinrich-Böll-Stiftung
Kostenlos
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Veröffentlichungsort: Berlin
Veröffentlichungsdatum: September 2014
Seitenzahl: 6
Lizenz: CC-BY-SA 3.0
Sprache der Veröffentlichung: deutsch
ISBN: -
 

Für eine grüne Kultur kommunaler Bürgerbeteiligung!
 

1. Warum ein Papier zu Bürgerbeteiligung aus grüner kommunalpolitischer Sicht?

Wir, die Unterzeichner/innen, die sich im weiteren Sinne der grünen kommunalpolitischen Community zugehörig fühlen, stellen aus Anlass des 4. Kommunalpolitischen Bundeskongresses der Heinrich-Böll-Stiftung unser Papier "Für eine grüne Kultur kommunaler Bürgerbeteiligung" zur Diskussion. Das geschieht nicht zufällig in Baden-Württemberg: Die grün-rote Landesregierung und insbesondere ihre grünen Mitglieder stehen für eine neue politische Kultur. Viele kommunalpolitisch Aktive haben Erfahrungen mit Beteiligung zwischen Protest und Innovation. Bürgerbeteiligung ist – aus grüner Perspektive – ein selbstverständlicher Bestandteil von Kommunalpolitik und inzwischen vielerorts institutionalisiert.

Anknüpfend an diese Erfahrungen möchten wir im grünen kommunalpolitischen Kontext eine Selbstverständigung darüber organisieren, wie wir vor Ort das politische Bekenntnis zu einer guten Beteiligungskultur mit Leben füllen wollen, worauf wir uns programmatisch und strategisch verständigen, welche Konflikte sich aus unserer Sicht hierbei auftun und wie wir mit ihnen umgehen wollen.

2. Kommunale Bürgerbeteiligung zwischen Ohnmacht und Selbstbewusstsein

Eine Kultur guter kommunaler Bürger/innenbeteiligung ist heute gefordert, weil wir uns in einem Spannungsverhältnis befinden.
Reale oder gefühlte Ohnmacht: Die Wahlbeteiligung sinkt, besonders in armen Stadtteilen. Viele Bürger/innen sind enttäuscht über Privatisierung und abnehmende kommunale Handlungsspielräume, besonders in bankrotten Kommunen. Öffentliche Bauvorhaben konzentrieren sich häufig auf großspurige Investitionsziele (von der Autobahn bis zur Elbphilharmonie), während vergleichsweise kleine Projekte wie der Schulumbau, die Straßensanierung und der Erhalt der Bibliothek auf der Strecke bleiben. Viele Bürger/innen haben den Eindruck, dass Politik und Verwaltung ihre Stadt zu stark den Interessen von Großinvestoren unterwerfen, ohne sich vorab mit der Bürgerschaft über Ziele und Mittel der Stadtentwicklung zu verständigen.

Mehr Selbstbewusstsein: Immer mehr Bevölkerungsgruppen bringen sich in politische Prozesse ein, besonders dann, wenn sie
nicht einverstanden sind. Die Proteste um "Stuttgart 21" sind der markanteste Fall, aber es findet sich wohl in jedem Ort ein Beleg dafür, dass hinter verschlossenen Türen getroffene Entscheidungen nicht mehr stillschweigend hingenommen werden. Auch die steigende Zahl von Bürgerbegehren sowie von alternativen Kommunalwahllisten sind Zeichen verstärkten Bürgerengagements.

Eine Kultur der Bürger/innenbeteiligung hat beide Trends im Blick: Sie will engagierten Bürger/innen die Möglichkeit zur Beteiligung
geben und dem Gefühl der Entmündigung mit realen Gestaltungsoptionen begegnen. Dabei muss beteiligungsorientierte Politik die soziale Ausgewogenheit ihrer Projekte im Blick behalten, die politischen Verfahren transparent gestalten und Rollen und Ergebnisse garantieren.

3. Bürgerbeteiligung macht Entscheidungen besser!

Grünes Demokratieverständnis begrüßt und befördert Partizipation und setzt auf eine aktive Zivilgesellschaft. Wir wollen das Handeln von Kommunalparlamenten und -verwaltungen modernisieren, um dem gestiegenen Wunsch nach Information, Transparenz und Partizipation an politischen Entscheidungen nachzukommen. Die Zeiten sind vorbei, in denen die Beschlüsse autoritärer Basta-Politik oder eigenbrötlerischen Durchwurschtelns Anerkennung finden.

Eine gute Beteiligung hat immer das Ziel, Misstrauen und Konflikten vorzubeugen, das Wissen von- und übereinander zu verbessern und den Ausgleich unterschiedlicher Interessen bestmöglich zu organisieren. Wir wollen "das Wissen der Vielen" rechtzeitig für Planungs- und Entscheidungsprozesse produktiv machen – in der Überzeugung, dass dabei besser durchdachte und akzeptierte Lösungen herauskommen. Wir sind überzeugt, dass gute Beteiligung die Entscheidungen qualifiziert und sogar beschleunigt. Bürger/innen, Politik und Verwaltung profitieren von einer positiven und aktiven Beteiligungskultur.

4. Gewählte Politiker/innen müssen ihre Rolle neu definieren

Wir nehmen wahr, dass sowohl direktdemokratische Prozesse als auch informelle Beteiligungsverfahren zunehmen. Die in einem repräsentativen Prozess gewählten Vertreter/innen müssen sich damit auseinandersetzen und ihr Selbstverständnis neu justieren.

Die Aufgabe der gewählten Vertreter/innen einer Kommune ist es, die Kommune zu gestalten, in der politischen Auseinandersetzung darum Gemeinwohlbelange im Blick zu behalten und einen möglichst tragfähigen Interessenausgleich zwischen verschiedenen Gruppierungen und Anliegen zu organisieren. Es gilt dabei, alle mitzunehmen, die sich einbringen wollen. Es müssen aber auch die Interessen derjenigen berücksichtigt werden, die sich nicht aus eigener Initiative heraus artikulieren wollen oder können. Und: Bürger/innen haben auch das Recht, sich vertreten zu lassen.

Das gestiegene Beteiligungsinteresse bringt für die Mandatsträger/innen die Chance mit sich, auf neuen Wegen mit der Bürgerschaft ins Gespräch zu treten. Hierfür gilt es, Verfahren und Regeln zu definieren. Wichtig ist auch, die Instrumente und ihre Wirkungen bewusst zu nutzen. Politik und Verwaltung müssen zwischen direktdemokratischen Prozessen des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids und der dialogorientierten Bürgerbeteiligung unterscheiden und die Bedeutung der beiden Verfahren für unterschiedliche Projekte und Fragestellungen beachten.

Wir erkennen an, dass beide Formen – dialogorientierte Beteiligung und direkte Demokratie – Stärken und Schwächen haben. Wir sind der Überzeugung, dass beide Formen ihren Platz in unserer repräsentativen Demokratie haben. Unser Ziel ist es, die Wechselbeziehung von repräsentativer, direkter und dialogischer Demokratie zu gestalten und zu nutzen, um produktive Entscheidungsprozesse in den Kommunen zu stärken.

5. Das Verhältnis von repräsentativer und direkter Demokratie

Mit Bürgerentscheiden können Bürger/innen Entscheidungen direkt selbst treffen. Damit haben sie die Möglichkeit, in konkreten Einzelfällen korrigierend in die Arbeit von Mandatsträger/innen und Verwaltung einzugreifen. Dass die Beteiligung steigt und mehr Bürgerentscheide erfolgreich verlaufen, zeigt auch die zunehmende Akzeptanz der direkten Demokratie. Dafür, dieses Instrument zu stärken und zu qualifizieren, machen sich auch die Grünen in allen Ländern stark. Bürgerentscheide können ein gutes Mittel sein, um lange schwelende Konflikte zu beenden oder ein Moratorium zu erzwingen. Generell sind sie ein Instrument "von unten", das aus der Bevölkerung initiiert wird. In einigen Bundesländern haben auch die Räte die Möglichkeit, Bürgerentscheide zu initiieren, etwa um eine "ausverhandelte" Debatte zu einem Abschluss zu bringen. Mancherorts sind Bürgerentscheide auch das Resultat des Scheiterns anderer Aushandlungsprozesse. Das heißt auch: Das Instrument des Bürgerentscheids kann auch informelle Verhandlungslösungen befördern bzw. Verwaltungsentscheidungen beschleunigen, da es ein "Drohpotenzial" der Bürger/innen darstellt und dadurch das "Gehörtwerden" einfordert.

Bürgerentscheide befassen sich in der Regel mit dem "Ob" und nicht mit dem "Wie" einer politischen Gestaltungsfrage und sind insofern ein relativ starres Instrument. Das ist ein Resultat der Verbindlichkeit. Informelle, auf diskursive Aushandlung orientierte Bürgerbeteiligung hingegen, wie sie sowohl aus der Bürgerschaft initiiert als auch aus Rat und Verwaltung gestartet werden kann, ist flexibler, aber auch unverbindlicher. Unser Ziel ist es, intensiver an einer Verzahnung von direkter, repräsentativer und informeller Demokratie zu arbeiten und auch die kommunale Praxis der direkten Demokratie so auszugestalten, dass im Lauf des Verfahrens produktive Aushandlungsprozesse möglich werden.

6. Das Verhältnis von repräsentativer Demokratie und dialogischen Verfahren

Im Bereich informeller, dialogischer Verfahren hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan. Vorbildlich sind aus unserer Sicht
Kommunen, in denen der "Methodenkoffer" der Beteiligungsverfahren als Regelwerk in die städtische Regierungs- und Verwaltungspraxis eingebaut wurde und wird. Auf diese Weise muss Beteiligung nicht ständig durch neue Konflikte erstritten werden, sondern Kommunen bekennen sich prinzipiell zu einem dialogorientierten Politikstil, der die bisherigen repräsentativen und stadtplanerischen Verfahren demokratisch erweitert. Die Praxis vor Ort ist vielfältig! Für ein grünes kommunalpolitisches Selbstverständnis erscheinen uns hierbei einige Leitgedanken wesentlich:

  • Grüne Kommunalpolitik beteiligt die Bürger/innen möglichst umfassend und frühzeitig. Grüne Stadt- und Gemeinderäte tun das Mögliche, damit sich im Rathaus und in der Kommune eine positive Beteiligungskultur entwickelt. Sinnvoll ist, diese Grundhaltung auch verbindlich und nachvollziehbar zu formulieren, z.B. in Form von Leitlinien, die mit den Bürger/innen erarbeitet und vom Rat verabschiedet und getragen werden.

  • Beteiligung kann prinzipiell bei allen möglichen Themen stattfinden. Dazugehören sollten auf jeden Fall große Investitionen und Vorhaben, die für die Kommune oder einzelne Quartiere prägend sein können und tief in die Lebensqualität der Bürger/innen und/oder in das Erscheinungsbild der Kommune eingreifen. Es geht dabei nicht darum, die Diskussion und Entscheidung im Rat durch inflationäre Bürgerbeteiligungsansprüche zu ersetzen. Eine gute Variante ist, Bürger/innen bei der Auswahl der städtischen Vorhaben, an denen sie sich beteiligen wollen, selbst zu beteiligen.

  • Die Verantwortung der Räte als gewählte Vertreter/innen der Kommune besteht darin, den Entscheidungsprozess zu strukturieren, die verschiedenen Interessen (auch derer, deren Vertreter/innen sich nicht von sich aus zu Wort melden) sorgfältig abzuwägen, Empfehlungen aus Bürgerbeteiligungsprozessen grundlegend zu berücksichtigen und die letztlichen Entscheidungen zu treffen und zu vertreten.

  • Um den Interessenausgleich organisieren zu können, ist es erforderlich, die Konflikte, die widerstreitenden Interessen Erklärung zum 4. Kommunalpolitischen Bundeskongress "KommMit! Städte und Gemeinden grün gestalten" und die Motive dahinter zu verstehen. Das klingt banaler als es ist. Nur wer den Konflikt und die Interessen verstanden hat, kann gute Verhandlungsangebote machen. Und wer gut verhandelt hat, kann hinterher auf die Unterstützung vieler hoffen – und dies auch gegenüber den im Entscheidungsprozess Unterlegenen. Für diese Art der Konfliktbearbeitung bedarf es spezieller Qualifizierungen von Verwaltungsmitarbeiter/innen, aber auch von Räten.

  • Entscheidend ist, verantwortungsbewusst mit den Erwartungen umzugehen, die in Beteiligungsprozessen geweckt werden. Dabei gilt zunächst auseinanderzuhalten und sorgfältig zu kommunizieren, welche Art der Beteiligung im konkreten Fall sinnvoll ist: Wo geht es "nur" um Information und Transparenz? Wo sollen Vorschläge der Bürger/innen in die Entscheidungsfindung einfließen, und wie kann und soll das geschehen? Eine große Herausforderung besteht darin zu entscheiden, wann Bürgerbeteiligung stattfinden soll – und mit welcher Reichweite. Das Ziel ist, Projekte so auf den Weg zu bringen, dass Alternativen noch möglich sind. Hierbei schafft Bürgerbeteiligung Akzeptanz für Entscheidungen, deren Grundlagen vorab mit den Bürger/innen entwickelt wurden. Wo allerdings Bürgerbeteiligung als bloße PR-Kampagne zur Durchsetzung eines Ratsbeschlusses missbraucht wird, wird Frustration und Ärger produziert – und das genaue Gegenteil dessen erreicht, was wir mit einer Kultur der Beteiligung anstreben. Deshalb gilt auch: Wenn ein Beteiligungsprozess stattgefunden hat, muss der Gemeinderat dessen Empfehlungen wertschätzen und detailliert darauf eingehen, wie er mit ihnen verfahren wird. Ablehnungen müssen begründet werden.

  • Wir legen Wert auf Methodenvielfalt und achten darauf, dass auch weniger artikulationsstarke Gruppen Gehör finden. Der sozialen Schlagseite mancher Methoden – es beteiligt sich hauptsächlich die Mittelschicht – muss mit einem Methodenmix und auch durch aufsuchende Beteiligung begegnet werden. Größere Beteiligungsvorhaben sollten durch Bürgerbefragungen (online und offline) flankiert werden, um einer möglichst großen Zahl von Bürger/innen die Gelegenheit zum Feedback zu geben.

  • Die Gruppen, die in bestimmten Politikfeldern direkt betroffen sind – z.B. im Gesundheitswesen oder im Bildungswesen – sollen an den wesentlichen Entscheidungsprozessen in diesen Bereichen auch beteiligt werden. Bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, sollen zielgruppenspezifisch verfasste Beteiligungsverfahren etabliert werden – denn gerade hier geht es im Prozess zugleich darum, Demokratie zu lernen.

  • Bei großen Bau- und Infrastrukturmaßnahmen muss die Bürgerbeteiligung so früh wie möglich beginnen – nicht erst mit dem fertigen Plan, sondern schon mit der Kommunikation des Vorhabens, damit Realisierungsalternativen optimal aufgenommen werden können. Die Realisierung großer Investorenprojekte ohne Bürgermitwirkung soll in jeglicher kommunaler Praxis, die wir beeinflussen können, der Vergangenheit angehören. Die Kunst besteht u.a. darin, Vorhaben in einer Weise vorab zu kommunizieren, dass sie nicht erst bemerkt werden, wenn die Bagger rollen. Die Kommunalpolitiker/innen müssen abwägen, wo welche Art von Beteiligung angebracht ist, und Beteiligung durchaus prozessbegleitend und nicht als einmaliges Event einplanen. Für Bürger/innenbeteiligung müssen ernsthafte Gestaltungsalternativen zugelassen werden, gerade dann, wenn der Ratsbeschluss steht, DASS eine Maßnahme stattfinden soll. All dies bedeutet auch, dass detaillierter und realistischer geplant werden muss, um unliebsame Überraschungen und immer weiter steigende Kosten zu vermeiden.

  • Bürgerbeteiligung heißt auch: Bürger/innen machen selbst! Wir unterstützen Formen der Bürgerbeteiligung, bei denen städtische Projekte oder Freiräume bürgerschaftlichen Gruppen zur federführenden Gestaltung übergeben werden. In lang erprobter Praxis organisieren gemeinnützige Trägervereine Kultureinrichtungen. Bürgerinitiativen, Genossenschaften und Selbsthilfegruppen gestalten das Leben der Kommunen mit. Ein aktuelles, innovatives Beispiel hierfür ist Urban Gardening. Kommunen können beispielsweise Gebäude aus Konversionsflächen solidarischen Wohnprojekten, Kulturinitiativen oder Projekten der solidarischen Ökonomie günstig zur Verfügung stellen, und die Ausgestaltung kann im Dialog mit den Initiativen oder unter deren Federführung erfolgen.

  • Eine Aufgabe besteht auch darin, Kooperationsformen mit den Medien vor Ort zu finden, die ihre Unabhängigkeit und Bedeutung für die Willensbildung von Bürger/innen anerkennen und respektieren, sowie Medienmacher/innen gut zu informieren und zugleich einzubeziehen in Philosophie und Gestaltung dialogorientierter Beteiligungsverfahren. Hier ist Esprit für gute Lösungen gefragt.

7. Bürgerbeteiligung braucht Ressourcen

Beteiligungskultur, insbesondere in Form kommunal initiierter Leitlinien für regelhafte Bürgerbeteiligung, setzt eine starke und glaubwürdige politische Unterstützung voraus, möglichst auch von der politischen Spitze. Die Kommunalverwaltung muss motiviert, qualifiziert und auch personell dafür ausgestattet werden. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Einrichtung einer koordinierenden Stelle sinnvoll ist. Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen der Verwaltung und Mitglieder des Rats sind unabdingbar. Organisierte Bürgerbeteiligung und die Kooperation von Rat und Verwaltung mit einer engagierten Zivilgesellschaft kosten Zeit, Kraft und Geld - und erfordern Fehlertoleranz. Der Aufwand an Ressourcen ist ehrlich abzuschätzen und einzuplanen.

8. Starke Bürgerbeteiligung nur mit einer starken kommunalen Selbstverwaltung!

Mit einer neuen Kultur der Beteiligung wächst auch ein bürgerschaftlicher Stolz auf die Erfahrung einer neuen Demokratiekultur. Bürger/innen, Verwaltung und Politik gewinnen neues Vertrauen zueinander. Die parlamentarische Demokratie wird dadurch nicht entwertet, sondern gestärkt.

Eine starke Bürgerbeteiligung ist nur mit starken Räten und einer starken kommunalen Selbstverwaltung möglich. Aus der Perspektive der Räte gilt: Räte müssen Gestaltungs- und Entscheidungsmacht haben, um sie innovativ mit der Stadtgesellschaft zu teilen. Ein kommunales Mandat auszufüllen ist ein Ehrenamt im besten Sinne des Wortes; die Motivation dazu liegt darin, vor Ort Politik gestalten zu können. Die Entscheidungsspielräume der Kommunalpolitik müssen gegenüber übergeordneten Ebenen verteidigt werden. Ihre Finanzausstattung muss gewährleistet sein. Nur wo Entscheidungsspielräume in den Kommunen bewahrt werden, kann eine gute Beteiligungskultur wachsen. Die starke kommunale Selbstverwaltung ist das Rückgrat einer lebendigen Demokratie vor Ort.
 

Erstunterzeichner/innen:
Cornelius Bechtler, Bildungswerk für Alternative Kommunalpolitik e.V. (BiwAK e.V.), BVV-Abgeordneter Berlin-Pankow
Manfred Beck, Beigeordneter für Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration, Stadt Gelsenkirchen
Dunja Briese, Referentin für Publizistik, Grüne/Alternative in den Räten NRW, Düsseldorf
Anna Deparnay-Grunenberg, Fraktionsvorsitzende, Grüne Ratsfraktion Landeshauptstadt Stuttgart
Christine Denz, Mitbegründerin der BürgerEnergieGenossenschaft Neckar-Odenwald, Mosbach
Sabine Drewes, Referentin für Kommunalpolitik und Stadtentwicklung der Heinrich-Böll-Stiftung e.V., Berlin
Franziska Eichstädt-Bohlig, Architektin und Stadtplanerin, ehem. Mitglied der Grünen Bundestagsfraktion; Mitglied der Grünen Fraktion sowie Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhauses von Berlin
Wolfgang Erichson, Dezernent für Integration, Chancengleichheit und Bürgerdienste, Stadt Heidelberg
Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Land Baden-Württemberg
Silvia Fischer, Stadträtin, Grüne Ratsfraktion Landeshauptstadt Stuttgart
Ralf Fücks, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung e.V., Berlin
Annette Goerlich, Bildungsreferentin der Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg e.V., Stuttgart
Britta Haßelmann, MdB, Parlamentarische Geschäftsführerin und kommunalpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Bielefeld/Berlin
Rita A. Herrmann, Redakteurin der Zeitschrift Alternative Kommunalpolitik (AKP), Bielefeld
Oliver Hildenbrand, Landesvorsitzender Bündnis 90/DieGrünen, Baden-Württemberg
Anne Janz, Dezernentin für Jugend, Schule, Frauen und Gesundheit, Stadt Kassel
Antje Kapek, MdA, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin
Jens-Holger Kirchner, Stadtrat für Stadtentwicklung und stellvertretender Bezirksbürgermeister im Bezirk Pankow, Berlin
Sibyll Klotz, Stadträtin für Gesundheit, Soziales und Stadtentwicklung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Berlin
Felicitas Kubala, Dezernentin für Bürgerservice, Umwelt, technische Betriebe, Stadt Mannheim
Christian Kühn, MdB, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, Tübingen/Berlin
Andrea Lindlohr, MdL, Stv. Fraktionsvorsitzende, wirtschaftspolitische sowie bau- und wohnungspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umwelt, Landeshauptstadt München
Sabine Nallinger, Stadträtin und OB-Kandidatin, Bündnis 90/Die Grünen, Landeshauptstadt München
Mona Neubaur, Landesvorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen
Christof Nolda, Stadtbaurat, Stadt Kassel
Cem Özdemir, Bundesvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen, Berlin
Boris Palmer, Oberbürgermeister der Stadt Tübingen
Jochen Partsch, Oberbürgermeister Stadt Darmstadt
Peter Pätzold, Fraktionsvorsitzender, Grüne Ratsfraktion Landeshauptstadt Stuttgart
Wolfgang Pieper, Bürgermeister, Stadt Telgte
Wolfgang Pohl, Referent Kommunalpolitische Weiterbildung der Heinrich-Böll-Stiftung e.V., Berlin
Fabian Reidinger, Stabsstelle der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Land Baden-Württemberg
Gerd Rudel, Bildungsreferent der Petra-Kelly-Stiftung e.V., Bamberg
Volker Schäfer, Coaching und Kommunikationsberatung, Dezernent für Kultur, Schule, Jugend und Weiterbildung Kassel a.D., Kassel
Sabine Schlager, Geschäftsführerin Grüne und Alternative in den Räten von Baden-Württemberg (GAR), Stuttgart
Marco Schrul, Geschäftsführer der Heinrich-Böll-Stiftung Thüringen e.V., Erfurt
Andreas Schwarz, MdL, Stv. Fraktionsvorsitzender sowie kommunalpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion Baden-Württemberg; Vorsitzender von Grüne und Alternative in den Räten von Baden-Württemberg (GAR).
Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Land Baden-Württemberg
Anne Ulrich, Referentin für Demokratie der Heinrich-Böll-Stiftung e.V., Berlin
Thekla Walker, Landesvorsitzende Bündnis90/Die Grünen Baden-Württemberg
Werner Wölfle, Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser, Landeshauptstadt Stuttgart

 

Stuttgart im September 2014
 

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